Update für Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhe

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Immer sicher unterwegs!

Arbeitsschutz ist das A und O für sicheres Arbeiten. Das gilt auch beim Thema Arbeitskleidung bzw. der PSA (Persönliche Schutzausrüstung). Nach 10 Jahren wurden jetzt die Normen für Sicherheits-, Berufs- und Schutzschuhe mal wieder überprüft und angepasst. Rausgekommen ist die aktualisierte Sicherheitsschuhnorm EN ISO 20345:2022.

Was genau ist jetzt neu bzw. wurde aktualisiert?

 

Änderung der Durchtrittschutz-Prüfung

Es gibt jetzt 2 Prüfmethoden für den Durchtrittschutz - einmal unter Verwendung eines 4,5 mm dicken Prüfnagels sowie ein optional zusätzlicher Test mit einem 3 mm dickem Nagel. Gemessen wird die Kraft, die aufgebracht werden muss, um die Sohle zu durchdringen.

Kennzeichnung der verbauten Sohle

Folgende Arten Sohle gibt es nach der aktualisierten Fußschutz-Norm:

  • S1P oder S3: Metalleinlage (Edelstahl)
  • S1PL oder S3L (nichtmetallische, durchtritthemmende Einlage, die mit dicken Prüfnagel getestet wurde)
  • S1PS oder S3S (überstehen auch das Durchdringen dünnerer Nägel)

Rutschhemmung

Es wird nur noch eine einzige Basisprüfung durchgeführt, um den Grip des Schuhs auf einer Keramikfliese mit Seifen-Lösung zu testen. Dies gilt als Grundanforderung an den Fußschutz. Eine Zusatzanforderung (Grip auf Keramikfliese mit Glycerin) wird zukünftig mit dem Kürzel „SR“ gekennzeichnet.

Ladder Grip

Die optionale Kennzeichnung „LG“ erhält ein Sicherheitsschuh, wenn die Sohle im Gelenkbereich zusätzlich profiliert ist und so beispielsweise das Abrutschen auf Leitern verhindert wird.

Ein Schuh besteht aber aus mehr als nur der Sohle

Scuff Caps

Beim Zusatz „SC“ handelt es sich um Anstoßkappen aus einem Kunststoffmaterial, die den Vorderfußbereich bis über den Zehenschutz abdecken. Sie tragen zu einer erhöhten Langlebigkeit des Sicherheitsschuhs bei und schützen vor frühzeitigem Verschleiß, sinnvoll gerade bei extremen Belastungen wie z.B. kniender Tätigkeit.

Orthopädische Anpassung

Sollte eine orthopädische Anpassung des Sicherheitsschuhs notwendig sein (Einlagen, Erhöhungen, Versteifungen, etc.), gelten nahezu die gleichen Regeln wie aus der Berufsgenossenschaftlichen Regel 191.

Auswirkungen der aktualisierten Norm für Hersteller, Inverkehrbringer und Anwender

Prinzipiell müssen neue Produkte ab jetzt nach der neuen Norm geprüft werden. Sicherheitsschuhe aus dem bestehenden Sortiment dürfen nach der alten Norm verkauft werden, sofern sich das Sicherheitsrisiko nicht verändert hat.

Anwender und Sicherheitsverantworliche in Unternehmen müssen prüfen, ob der Schutz der Sicherheitsschuhe noch ausreicht. Gerne helfen wir Ihnen dabei!

Mehr Infos unter www.hdsl.eu oder www.pfi-germany.de